Haftungsausschluss


Finanzamt und Anerkennung

Driverslog Pro erfüllt die vom Finanzamt geforderten Voraussetzungen für ein elektronisches Fahrtenbuch entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (IV C 6 - S 2177/07/10004), insbesondere, was die Änderungssicherheit anbelangt. Änderungen an bereits eingegebenen Fahrten werden protokolliert und im Bericht durch Storno-Einträge entsprechend ausgewiesen.
Ob das Fahrtenbuch durch das Finanzamt anerkannt wird, hängt von vielen Faktoren ab und kann von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein. Deshalb kann die Anerkennung nicht garantiert werden. Zudem ist die Anerkennung davon abhängig, wie das Fahrtenbuch geführt wird. So kann beispielsweise auch die Anerkennung eines handschriftlich geführten Papierfahrtenbuchs verweigert werden, wenn dieses nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Grundsätzlich gilt: Das Fahrtenbuch muss vollständig und zeitnah geführt werden.

Bitte klären Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Steuerberater / Finanzbeamten, ob ein mit Driverslog Pro geführtes Fahrtenbuch akzeptiert werden würde.


Inhalte des Fahrtenbuchs
Für die Korrektheit des Fahrtenbuchs ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Er unterliegt der Pflicht, das Fahrtenbuch zeitnah, vollständig, lückenlos und wahrheitsgemäß auszufüllen. Driverslog Pro verfügt über eine Plausibilitätskontrolle, um offensichtliche Fehler abzufangen, für Falscheingaben wird jedoch keine Haftung übernommen. Der Kilometerstand muss bei jeder Fahrteingabe mit dem Tacho des Fahrzeugs abgeglichen werden. Bei Neuanlage einer Fahrt, die dem System bereits aus früheren Fahrten bekannt ist, füllt Driverslog Pro automatisch Felder aus. Dies ist lediglich eine Komfortfunktion, die Daten müssen vom Nutzer bei jeder Anlage kontrolliert und ggf. angepasst werden. Belege zu Ausgaben sind auch nach der Eingabe in das Fahrtenbuch aufzubewahren und ggf. dem Bericht an das Finanzamt beizufügen. Sollte die App, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung stehen, müssen Fahrten durch alternative Aufzeichnungen, z. B. auf Papier, protokolliert und später in das Fahrtenbuch nachgetragen werden. Ein Anspruch aus entgangenen Fahrtaufzeichnungen kann nicht geltend gemacht werden.

Datensicherung
Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Der Nutzer hat selbst dafür zu sorgen und zu überprüfen, dass das Fahrtenbuch regelmäßig gesichert wird. Driverslog Pro kann den Nutzer durch automatische Backups unterstützen. Es wird empfohlen, regelmäßig einen PDF-Export zu erstellen.

Weiteres
Für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird keinerlei Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere für den Vorteilsrechner und den Bußgeldrechner. Berechnungen aus dem Vorteilsrechner sind ausschließlich als Orientierung zu verstehen. Der tatsächliche Steuervorteil kann vom errechneten Wert abweichen. Ein rechtlicher Anspruch auf Basis des Vorteils- und Bußgeldrechners besteht nicht. Auch für Angebote anderer Anbieter, die z. B. über Links auf unserer Webseite oder aus der App aufgerufen werden können, wird keine Haftung übernommen.

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